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Notar Thailand — Dienstleistungen für deutschsprachige Mandanten
Als in der Rechtsanwaltskammer Thailands (Lawyers Council of Thailand) registrierte Notarial Services Attorneys (NSA) stellen wir dreifach beglaubigte Urkunden (Notarunterschrift + Kammersiegel + Prägesiegel) aus, die von der Deutschen Botschaft Bangkok, deutschen Amtsgerichten, Grundbuchämtern, Handelsregistern und Geschäftsbanken direkt akzeptiert werden. Wir betreuen deutsche, österreichische und schweizerische Expats, Rentner und Unternehmer in Bangkok, Pattaya, Hua Hin, Chiang Mai, Phuket und Koh Samui — 24 Stunden, deutschsprachig, mit vor-Ort-Service.
Warum NAATI.LTD für deutschsprachige Notariatsdienste
Kammerregistriert
6 eingetragene NSA-Notare, deren Zulassungsnummern über die Rechtsanwaltskammer Thailands verifizierbar sind.
Dreifach-Beglaubigung
Notarunterschrift + Anwaltskammer-Siegel + Prägesiegel — direkt anerkannt durch Deutsche Botschaft, Amtsgerichte, Grundbuchämter.
Am selben Tag
Standardnotarisierung 2–4 Stunden. Notfallauftrag in Bangkok innerhalb 60 Minuten.
Landesweiter Vor-Ort-Service
Bangkok, Pattaya, Hua Hin, Chiang Mai, Phuket, Koh Samui — Zentren der deutschsprachigen Community 24/7 abgedeckt.
Ablauf (4 Schritte)
- 01
Dokumente per WhatsApp/E-Mail senden
Scan oder Foto genügt. Wir bewerten Urkundenart, Kosten und benötigte Beglaubigungsstufe.
- 02
Termin vereinbaren
In der Kanzlei oder mobiler Vor-Ort-Termin. Identitätsprüfung durch Notar mit Reisepass-Original.
- 03
Dreifach-Beglaubigung ausstellen
Unterschrift → Kammersiegel → Prägesiegel → zweisprachige (DE/EN) Notarurkunde.
- 04
MFA + Botschaft (optional)
Legalisation durch thailändisches Außenministerium (MFA) und Deutsche Botschaft Bangkok als Komplettabwicklung. +3–5 Werktage.
Typische Urkunden deutschsprachiger Mandanten
- • Reisepass-Beglaubigung (für deutsche Grundbuch-, Bank- und Rentenanträge)
- • Aufenthaltsbescheinigung / eidesstattliche Erklärung über Straffreiheit
- • Heiratsurkunden / Scheidungsurteile Übersetzung + Notarisierung (mit Botschafts-Legalisation)
- • Vollmachten (POA) — Immobilienverkauf, Erbschaft, Anteilsübertragung, Prozessvertretung
- • GmbH-/Zweigniederlassungs-Gründung: Gesellschaftsvertrag, Gesellschafterbeschluss, Geschäftsführer-Bestellung
- • Zeugnis- und Diplom-Übersetzung (KMK-Zeugnisanerkennung, Anabin)
- • Handelsverträge, Joint-Venture-Verträge, Anteilskaufverträge
- • Unterschriftsprobenbeglaubigung (Bank-Kontoeröffnung, Handelsregister)
Häufige Fragen
Werden thailändische Notarurkunden in Deutschland/Österreich/Schweiz anerkannt?
Ja. Nach Dreifach-Beglaubigung durch den NSA-Notar, Legalisation durch das thailändische Außenministerium (MFA) und Bestätigung durch die zuständige Botschaft in Bangkok (DE/AT/CH) sind die Urkunden bei allen deutschen Amtsgerichten, Grundbuchämtern, Handelsregistern und Banken einsetzbar. Wir wickeln die gesamte Legalisationskette in 5–7 Werktagen ab.
Was kostet eine Notarisierung?
Ab 1.500 THB (ca. 40 EUR) pro Urkunde. Komplettpaket Dreifach-Beglaubigung + MFA + Botschaft ab 4.500 THB. Für Unternehmen mit Sammelaufträgen bieten wir Mengenrabatte.
Muss ich persönlich anwesend sein?
Für die notarielle Beglaubigung der Unterschrift ist Ihre persönliche Anwesenheit zwingend. Alle weiteren Schritte (Übersetzung, Bindung, MFA, Botschaft) können wir stellvertretend übernehmen — Sie können bereits nach Deutschland zurückkehren.
Zahlungsmethoden?
SEPA-Überweisung EUR, Kreditkarte, thailändisches PromptPay, Firmenrechnung. Wir stellen thailändische Umsatzsteuer-Rechnungen für Ihre Buchhaltung aus.
Übersetzungen in weitere Sprachen?
Deutsch ↔ Thai ↔ Englisch werden von NAATI-zertifizierten Übersetzern in Kombination mit von der thailändischen Anwaltskammer anerkannten Übersetzern durchgeführt. Übersetzung und Notarurkunde werden gemeinsam gebunden.
Compliance-Erklärung
- • Ausgeführt durch bei der Rechtsanwaltskammer Thailands (Lawyers Council of Thailand under the Royal Patronage) registrierte NSA-Notare.
- • Nach thailändischem Anwaltsgesetz B.E. 2528 und Notarordnung B.E. 2546.
- • Kein Auftrag mit dem Ziel Geldwäsche, Steuerhinterziehung oder Urkundenfälschung. Vollständige KYC-Prüfung für alle Mandanten.
